Die Abfahrt des Zugs verspätete sich durch den Angriff um ca. vier Minuten. Die vom Zugbegleiter (Privatkläger 1) erlittene Armverletzung bedurfte einer ärztlichen Behandlung und schmerzte eine Woche lang, verheilte aber folgenlos. Das Gewaltpotenzial war, wie bereits ausgeführt (E. 22.1 hiervor), beträchtlich und es herrschte eine erhebliche Gefährdung der körperlichen Integrität des Beamten. Dank des schnellen Handelns insbesondere des Privatklägers 1, der die Türen schloss und den Befehl zur Abfahrt gab (pag. 759 Z. 2 ff.), konnten weitere Verletzungen bzw. Vorfälle verhindert werden.