31 22.2 Subjektive Tatschwere Willensrichtung, Beweggründe und Ziele und Vermeidbarkeit der Verletzung Der Beschuldigte handelte vorsätzlich. Er war freiwillig am Bahnhof Herzogenbuchsee und die Tat wäre ohne weiteres vermeidbar gewesen Dies wirkt sich in Bezug auf die subjektive Tatschwere, da tatbestandsimmanent, neutral aus. 22.3 Zwischenfazit Angesichts des gesamthaft leichten Tatverschuldens hat sich die Strafe im unteren Bereich des gesetzlichen Strafrahmens zu bewegen.