Als ich das sah, dachte ich sofort, das kommt gar nicht gut. Ich habe die Fanbetreuer aufgefordert sofort einzusteigen.» (pag. 758 Z. 29 ff.). Die Folgen halten sich mit der leichten Verletzung des Zugbegleiters (Privatkläger 1), dem Schlag gegen J.________ sowie den vom Pfefferspray Betroffenen und dem Sachschaden von ca. CHF 3'000.00 (pag. 48) noch in Grenzen, wobei die Folgen weit gravierender hätten sein können, wenn die Angreifer innert nützlicher Frist auf die von ihnen anvisierten YB-Fans getroffen wären bzw. der YB-Extrazug nicht nach wenigen Minuten hätte abfahren können. Der ganze Vorfall dauerte nur wenige Minuten. Der verschuldete Erfolg ist insgesamt noch leicht.