30 stehen (z.B. in die Brüche gegangene Schaufenster, Sprayereien) und deren Gefährdungspotenzial er durch eigenes aggressives Verhalten schürt, eine Strafe von 60 Strafeinheiten. Die Strafe ist zu erhöhen, wenn z.B. Steine gegen Einsatzkräfte geworfen werden resp. zu mindern bei passiver Teilnahme (VBRS-Richtlinien, S. 51). Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts Der Tatbestand des Landfriedensbruchs bezweckt den Schutz des öffentlichen Friedens, konkret der bestehenden Friedensordnung und des Vertrauens der Bevölkerung in deren Bestand (FIOLKA, in: Basler Kommentar, StGB/JStG, 4. Aufl.