Vorliegend steht der geplante, kommandomässig ausgeführte Angriff auf den YB- Extrazug der SBB als primäres Handlungsziel der FC Zürich-Anhänger im Vordergrund. Die Gewalthandlungen gegen den Beamten (Privatkläger 1) wurden im Rahmen dieses Angriffs begangen und waren gewissermassen «Mittel zum Zweck», indem dadurch die Abfahrt des Extrazuges verhindert bzw. verzögert werden sollte, sodass die Angreifer den Zug (auf der Suche nach gegnerischen Fans) stürmen konnten.