Mit Blick auf die gesetzliche Strafandrohung handelt es sich um abstrakt gleich schwere Delikte. Sind mehrere Straftatbestände mit gleichem Strafrahmen zu beurteilen, ist an sich jedes Delikt für die Einsatzstrafe geeignet. Gleichwohl erscheint es sinnvoll, von derjenigen Straftat auszugehen, die im konkreten Fall die höchste Strafe nach sich zieht (MATHYS, Leitfaden Strafzumessung, 2. Aufl. 2019, S. 180, N 485). Vorliegend steht der geplante, kommandomässig ausgeführte Angriff auf den YB- Extrazug der SBB als primäres Handlungsziel der FC Zürich-Anhänger im Vordergrund.