17.2 Subsumtion Die Überquerung der Geleise beim Bahnhof Herzogenbuchsee ist verboten, was mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet ist. Indem der Beschuldigte zusammen mit den anderen Personen der Gruppe im Bereich des Bahnhofes Herzogen- 28 buchsee vorsätzlich die Geleise überschritt, um auf das Perron des wartenden YB- Extrazugs zu gelangen, erfüllte er den objektiven und subjektiven Tatbestand von Art. 86 Abs. 1 EBG.