16.2 Subsumtion Im Zuge des Angriffs stürmte die Gruppierung der ca. 25 FC Zürich-Fans gewaltsam den YB-Extrazug. Die sich schliessenden Türen des Zugs wurden aufgebrochen bzw. der Schliessvorgang mit Körperkraft und Gewalt verhindert. Der Zugbegleiter (Privatkläger 1) wurde durch einen unbekannten Mittäter mit einem mitgeführten Schlagwerkzeug auf den linken Unterarm geschlagen. Der Zugbegleiter ist ein Angestellter eines Eisenbahnunternehmens und daher Beamter i.S.v. Art. 285 Ziff. 1 aStGB. Er versuchte im Rahmen seines Amtes, die Türen des Zugs manuell zu schliessen, damit dieser abfahren kann.