Der Privatkläger 1 und der YB-Fanverantwortliche J.________ wurden von unbekannten Mittätern aus dem Nichts tätlich angegriffen, wobei der Privatkläger 1 eine Prellung mit Hautabschürfung und Schmerzen am Unterarm erlitt und J.________ durch einen Faustschlag in den Solarplexus und Wurf eines Badges ins Gesicht Schmerzen hatte, aber nicht weiter verletzt wurde. In der Konsequenz handelt es sich bei dem Angriff um eine öffentliche Zusammenrottung, die als vereinte Macht aggressiv in Erscheinung trat und in deren Rahmen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und Sachen verübt wurden.