wartenden Sonderzugs zu gelangen, brachen die sich schliessenden Türen des Zugs auf oder verhinderten den Schliessvorgang mit Körperkraft und Gewalt, wobei dem Zugbegleiter (Privatkläger 1) durch einen unbekannten Mittäter mit einem mitgeführten Schlagwerkzeug (Schlagrute) auf den linken Unterarm geschlagen wurde. Auch wurde durch unbekannte Mittäter die Glasscheibe einer Wagontüre eingeschlagen und Pfefferspray ins Wagoninnere gesprüht, was zu tränenden Augen sowie Husten bei mehreren Zugpassagieren und zu Unwohlsein und Erbrechen bei mindestens einer unbeteiligten Person führte.