Der Beschuldigte Nr. 9 (pag. 67) trägt ein weisses Langarmshirt, ein Baseballcap mit der Aufschrift «LA» sowie Jeans mit einem Riss am rechten Hosenbein. Aufgrund dieser augenfälligen Merkmale konnten dem Beschuldigten Nr. 9 die Bilder des einen namentlich nicht identifizierten Mitfahrers des Q.________(Automarke und Modell) an der Raststätte zugeordnet werden. Der Beschuldigte Nr. 10 (pag. 68) trägt unter dem weissen T- Shirt ein schwarzes Langarmshirt sowie ein Baseballcap ohne erkennbare Aufschrift. Demgegenüber trägt der Beschuldigte Nr. 22 (A._____