Eine andere plausible Erklärung ist weder lebensnah noch wurde eine vorgebracht. Die Zuordnung des Bildes der vermummten Person auf pag. 80 bzw. pag. 86 ist insofern zutreffend, als dass diese Person auf dem Foto am Bahnhof Herzogenbuchsee mit derjenigen des Beschuldigten auf der Raststätte übereinstimmt. Da das