Videosequenzen a04_md_ch04_170819172238, a04_md_ch04_170819172258_01 und a04_md_ch04_170819173019). Die Kammer kann sich den T-Shirt-Wechsel nicht anders erklären, als dass sich der Beschuldigte, nachdem er am Angriff teilgenommen und den Bahnhof Herzogenbuchsee mit den anderen fluchtartig verlassen hat, schnellstmöglich der eigens dafür angezogenen, uniformen Kleidung («oben weiss; unten dunkel») entledigen wollte, um mit dem Vorfall nicht in Verbindung gebracht bzw. um nicht in der Kleidung gesehen oder von Videokameras aufgenommen zu werden, oder aber um das uniforme Erscheinungsbild der Gruppierung an der Raststätte zu brechen.