Somit ist, wie in E. 14.2.1 festgehalten, nicht nur erstellt, dass der Beschuldigte als Lenker des Mercedes O.________(Modell) auf den Videos der Autobahnraststätte Kölliken Süd zu sehen ist, sondern auch, dass drei der sieben Personen, mit denen sich der Beschuldigte wenige Minuten nach dem Angriff in Herzogenbuchsee auf der Raststätte Kölliken Süd traf und unterhielt, nachweislich am Angriff beteiligt waren. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Tatsache erwähnenswert, dass einer dieser drei, F.________, als Beifahrer des Beschuldigten auf die Raststätte gefahren ist.