___ identifiziert (sog. Beschuldigter Nr. 24 auf pag. 82). Weil ihm die Teilnahme am Vorfall in Herzogenbuchsee nicht nachgewiesen werden konnte, erfolgte ein Freispruch (E. 7 hiervor; pag. 824 ff.). Allein aus dieser Tatsache kann der Beschuldigte allerdings nichts zu seinen Gunsten ableiten. Somit ist, wie in E. 14.2.1 festgehalten, nicht nur erstellt, dass der Beschuldigte als Lenker des Mercedes O.________(Modell) auf den Videos der Autobahnraststätte Kölliken