867 f.). Nicht identifiziert werden konnten die beiden weiteren Mitfahrer des weissen Q.________(Automarke und Modell) (sog. Beschuldigte Nrn. 5 und 9 auf pag. 63 und 67). Identifiziert und rechtskräftig verurteilt wurde sodann F.________ (sog. Beschuldigter Nr. 20 auf pag. 78). Auf dem Video der Autobahnraststätte ist zu sehen, wie er beifahrerseitig aus dem vorerwähnten Mercedes O.________(Modell) aussteigt (Videosequenz a04_md_ch04_170819172258_01; siehe auch pag. 80, wo er direkt hinter dem Beschuldigten steht).