_ identifiziert (vgl. pag. 40; 59; 98) und das Strafverfahren gegen ihn am 25. September 2018 von der Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich übernommen (pag. 25 f.). Damit wurde ein erster Zusammenhang zwischen den Angreifern in Herzogenbuchsee und der Gruppierung auf der Autobahnraststätte hergestellt. Sodann wurde der Fahrer des weissen Q.________(Automarke und Modell) als E.________ (sog. Beschuldigter Nr. 17 auf pag. 75) identifiziert und für den Angriff auf den Sonderzug vom 19. August 2017 rechtskräftig verurteilt (E. 7 hiervor; pag. 824 ff.; 867 f.).