Süd ist nicht nur der Beschuldigte (Lenker des Mercedes) zu sehen. Es ist ersichtlich, wie am 19. August 2017 sieben Personen, aufgeteilt auf drei Autos, gestaffelt ab ca. 17:22 Uhr an der Raststätte eintreffen, sich begrüssen, tanken oder etwas einkaufen und sich anschliessend zu siebt vor dem McDonalds stehend unterhalten, bevor sie um ca. 17:30 Uhr auf die drei Fahrzeuge aufgeteilt wieder wegfahren (vgl. u.a. Videosequenzen a06_md_ch06_170819172208_01; a10_md_ch10_170819172610_01 und a07_md_ch07_170819173031). Mit Verweis auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz (pag. 889 ff., S. 21 ff. Urteilsbegründung)