971) ist aktuell der Beschuldigte im MOFIS als Halter desselben Fahrzeugs mit ebendiesem Kennzeichen registriert, wobei die Inverkehrsetzung am 30. Dezember 2020 erfolgte. Diese Tatsache lässt vermuten, dass er schon vorher häufig mit dem besagten Fahrzeug unterwegs war und es eben kein Zufall sein kann, dass der Beschuldigte am 19. August 2017 der auf der Autobahnraststätte zu sehende Lenker des Mercedes war. An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung brachte die Verteidigung noch vor, es hätte sich evtl. auch um einen Bruder oder Cousin handeln können (pag. 781).