13. Grundlagen der Beweiswürdigung Die Vorinstanz umschrieb die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung und der Aussagenanalyse korrekt (pag. 874 ff., S. 6 ff. Urteilsbegründung). Darauf wird verwiesen. Da der Beschuldigte im Wesentlichen eine Verletzung der Unschuldsvermutung geltend macht, ist ergänzend auf BGE 144 IV 345 hinzuweisen, worin das Bundesgericht die geltenden Grundsätze wie folgt darlegte: [E. 2.2.1]