10. Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet nicht konkret, dass ein wie in der Anklageschrift umschriebener Vorfall stattgefunden hat. Hingegen bestreitet er, an diesem Vorfall bzw. am Angriff auf den YB-Extrazug teilgenommen zu haben (pag. 981; 985; 987 f.). Streitpunkt und Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen ist somit die Frage, ob der Beschuldigte als Teilnehmer des Angriffs identifiziert werden kann.