518) wird dem Beschuldigten – soweit noch Gegenstand des oberinstanzlichen Berufungsverfahrens (E. 7 hiervor) – vorgeworfen, sich der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (zusammengerotteter Haufen), des Landfriedensbruchs sowie des Betretens / Überquerens der Bahngeleise, begangen am 19. August 2017, ca. 16:50 bis 17:00 Uhr, in Herzogenbuchsee, Bahnhof, Perron 2, SBB Extrazug Bern HB – Zürich