15 achtet worden. Anhand der edierten Video-Aufnahmen von der Tankstelle konnte die Kapo ZH zwei weitere Unbekannte identifizieren. Anhand der Kontrollschilder konnten ausserdem zwei weitere identifiziert werden.ยป Daraus kann nicht geschlossen werden, dass der Beschuldigte nur anhand der Kontrollschilder identifiziert worden ist, wie von der Verteidigung vorgebracht. Weiter ist es so, dass im Rechtshilfeersuchen A.________ und G.________ als Lenker bzw. K.________ als Besitzer der gefundenen Abonnemente genannt wurden.