In Bezug auf die Verwertbarkeit der Berichte der Stadtpolizei Zürich (pag. 97 ff.; pag. 101 ff.) kann zunächst auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden: Gemäss den beiden Berichten sei die Identifizierung durch den Fachbereich Aufklärung der Stadtpolizei Zürich vorgenommen worden und basiere auf dem durch die Kantonspolizei Bern zugestellten Bildmaterial. Die Stadtpolizei Zürich verfüge über das in den Berichten erwähnte Fahndungssystem Polis, in welchem Personendaten und Fotos von verdächtigen Personen gestützt auf rechtliche Grundlagen (vgl. Verordnung über das Polizei-Informationssystem POLIS [POLIS- Verordnung]; LS 551.103) gesammelt würden.