Der vorliegende Fall kann nicht mehr als Bagatelle bezeichnet werden. Der Angriff war in zeitlicher Hinsicht genau geplant und die Gruppierung hatte es auf die im Extrazug reisenden YB-Fans abgesehen. Auch kam es zu einer Körperverletzung des Privatklägers 1 und zu Sachbeschädigungen. Der Vorfall dauerte zwar nur wenige Minuten, war aber von einer grossen Intensität und Gewaltbereitschaft geprägt (dazu nachfolgend Sachverhalt und Beweiswürdigung). Insgesamt besteht ein gewichtiges öffentliches Interesse an der Verwertbarkeit der Fotos.