12 Für die Verwertbarkeit spricht das gewichtige öffentliche Interesse des Staates, einen strafrechtlich relevanten Verdacht – vorliegend Landfriedensbruch sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte – zu bestätigen oder zu widerlegen. Auch in diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, was der Angriff auf den YB-Extrazug für (strafrechtlich relevante) Auswirkungen hatte. Der vorliegende Fall kann nicht mehr als Bagatelle bezeichnet werden.