Die gerichtliche Polizei umfasst die Massnahmen zur Verfolgung von Straftaten sowie vorsorgliche Massnahmen für eine zweckmässige Strafverfolgung nach den Vorschriften der StPO (Art. 2 Abs. 1 aPolG). Die hypothetische rechtmässige Erreichbarkeit ist im vorliegenden Fall zu bejahen: Dem Beschuldigten wird die Beteiligung am rechtswidrigen, gewalttätigen Angriff vom 19. August 2017 auf den im Bahnhof Herzogenbuchsee stehenden YB- Extrazug und den sich darin befindlichen Personen vorgeworfen (dazu nachfolgend Sachverhalt und Beweiswürdigung). Die Beteiligung von E.________ und F.____