2014, N 20 ff. zu Art. 13 DSG). Das persönliche Interesse des Beschuldigten an informationeller Selbstbestimmung gewichtet die Kammer vorliegend als nicht sehr hoch. Ihm wird vorgeworfen, am Angriff auf einen am Bahnhof Herzogenbuchsee stehenden YB- Extrazug beteiligt gewesen zu sein. Die fraglichen Aufnahmen entstanden im öffentlichen Raum und nicht in einer Umgebung, in der besonders sensitive Personendaten erfasst werden konnten. Die Fotos wurden einzig in Bezug auf diesen Angriff gemacht und sind personell, sachlich, zeitlich und örtlich auf ein Minimum beschränkt.