Tatort wurden von einer im YB-Extrazug reisenden Privatperson aufgenommen. Diese Person hat sich über das Kontaktformular auf der Homepage der Kantonspolizei Bern gemeldet und der Polizei diverse Fotos der vermummten Gruppierung übermittelt (vgl. E. 8.1.2 hiervor; pag. 39). Damit handelt es sich evidentermassen um privat erlangte Beweismittel. Hinweise, dass die Privatperson die Fotos nicht aus Eigeninitiative und mittels eigener technischer Hilfsmittel erlangt hätte, liegen nicht vor. Dass der Name der Person unbekannt ist, spielt keine Rolle. Wie die Vorinstanz richtig ausführte (pag. 883 f., S. 15 f. Urteils-