Tatort sind als Beilagen Teil des Anzeigerapports vom 13. August 2018 (pag. 34 ff.). Den Beschuldigten betrifft nur ein Ausschnitt aus dem Foto auf pag. 86 (ebenfalls zu sehen auf pag. 80 oben). Dieses sowie alle weiteren Fotos (pag. 84-92) bildeten von Beginn weg Bestandteil der Akten. Das Zustandekommen der Fotos vom Vorfall / Tatort kann anhand des Anzeigerapports (pag. 34 ff.), der Aufnahmen selbst (pag. 84-92) sowie der übereinstimmenden Aussagen rekonstruiert werden.