3. Das Widerrufsverfahren gegen A.________ sei einzustellen bzw. sei der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Widerruf des mit Strafbefehl vom 17. Juli 2017 gewährten bedingten Strafvollzugs abzuweisen. 4. Es sei von einer erkennungsdienstlichen Erfassung abzusehen bzw. es seien die erkennungsdienstlichen Unterlagen zu vernichten. 5. Die Kosten des Vorverfahrens und des vorinstanzlichen Verfahrens seien auf die Staatskasse zu nehmen und es sei dem Beschuldigten eine Parteientschädigung für das vorinstanzliche Verfahren auszurichten.