5 schuldigte mit Verfügung vom 19. Februar 2021 aufgefordert, eine aktuelle Lohnabrechnung und den Lohnausweis 2020 einzureichen. Mit Eingaben vom 18. März 2021 und 6. April 2021 reichte der Beschuldigte den Lohnausweis 2020 (pag. 997), die Lohnabrechnungen von April 2020 (pag. 998) und von März 2021 (pag. 1009) ein.