3. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten am 3. August 2020 fristgerecht die Berufung an (pag. 844). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 18. November 2020 (pag. 869 ff.). Am 9. Dezember 2020 erklärte der Beschuldigte form- und fristgerecht die Berufung (pag. 927 ff.). Mit Eingabe vom 15. Dezember 2020 verzichtete die Generalstaatsanwaltschaft auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 938 f.). C.________ (Straf- und Zivilkläger 1; nachfolgend Privatkläger 1) und die D.________ (Straf- und Zivilklägerin 2;