4. Zu den auf ihn entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2'500.00 und Auslagen von CHF 46.25, insgesamt bestimmt auf CHF 2'546.25. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 500.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 2'046.25. […]