5. Die Zustimmung zur Löschung der zu erhebenden biometrischen erkennungsdienstlichen Daten ist nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde einzuholen. [Eröffnungsformel] 2. Berichtigung Am 23. November 2020 berichtigte das Regionalgericht das Urteil vom 24. Juli 2020 betreffend den Beschuldigten gestützt auf Art. 83 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) von Amtes wegen wie folgt (pag. 941 ff.): […] 3 B. A.________: […] II. […] verurteilt: […]