4. Zu den auf ihn entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2'500.00 und Auslagen von CHF 46.25, insgesamt bestimmt auf CHF 2'546.25. […] III. 1. Der A.________ mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich Limmat vom 17.07.2017 für eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 70.00 gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen. 2. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. […] IV. Betreffend Zivilpunkt wird erkannt: