I. A.________ wird freigesprochen: 1. von der Anschuldigung der Sachbeschädigung (öffentliche Zusammenrottung), angeblich begangen am 19.08.2017 in Herzogenbuchsee; 2. von der Anschuldigung des Öffnens der Eisenbahntüre während der Fahrt, angeblich begangen am 19.08.2017 in Herzogenbuchsee; 3. von der Anschuldigung des Verlassens eines Fahrzeuges während der Fahrt, angeblich begangen am 19.08.2017 in Herzogenbuchsee; 4. von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Vermummungsverbot, angeblich begangen am 19.08.2017 in Herzogenbuchsee;