3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwältin A.________ - der Straf- und Zivilklägerin, v.d. C.________ - der Generalstaatsanwaltschaft, v.d. Staatsanwältin AR.________ Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde)