1. Zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 5. Mai 2017. 2. Zu einer Geldstrafe von 3 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 90.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 22. Juni 2020. 3. Zu einer Busse von CHF 450.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 22. November 2017 und als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 22. Juni 2020. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse wird auf 5 Tage festgesetzt.