Darüber hinaus gibt die Honorarnote von Rechtsanwältin A.________ zu keinen Bemerkungen Anlass. Rechtsanwältin A.________ wird für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren somit für einen Aufwand von 21.3 Stunden der Anwältin und fünf Stunden des Praktikanten sowie für Auslagen in der Höhe von total CHF 299.00, zuzüglich Mehrwertsteuer, mit insgesamt CHF 5'448.55 entschädigt. Der Beschuldigte ist zufolge seines überwiegenden Unterliegens im Umfang von 3/4 rück- und nachzahlungspflichtig, d.h., er hat dem Kanton Bern CHF 4'086.40 und Rechtsanwältin A.