Zum Vermögen gehören die wirtschaftlich "messbaren Güter, an denen eine Person berechtigt ist". (vgl. dazu Basler Kommentar, a.a.O., N 3 zu Art. 41 OR). Aus den eingereichten Unterlagen der C.________ ergibt sich, dass ihr die AQ.________ (Versicherung) aus dem Einbruchsdiebstahl vom ________ 2015 bereits eine Entschädigung von CHF 18'328.15 ausbezahlt hat. In diesem Betrag nicht berücksichtigt war aber ein vertraglicher