755 f.): Gemäss Art. 126 Abs. 1 StPO entscheidet das Gericht über die anhängig gemachte Zivilklage, wenn es die beschuldigte Person a) schuldig spricht, oder b) freispricht und der Sachverhalt spruchreif ist. Im vorliegenden Verfahren konstituierten sich im Zeitpunkt der Anklageerhebung noch folgende Privatkläger: […] C.________ (vgl. dazu pag. 129, pag. 425 ff.). […]