82 Brugg-Zurzach vom 22. Juni 2020, sowie zu einer Busse von CHF 450.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 22. November 2017 und als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 22. Juni 2020, zu verurteilen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse beträgt fünf Tage.