20. Fazit Strafzumessung Zusammengefasst ist der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 5. Mai 2017, zu einer Geldstrafe von 3 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 90.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft