CHF 450.00 Dies ergibt eine Busse von CHF 450.00, die eine teilweise Zusatzstrafe zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 22. November 2017 und eine Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 22. Juni 2020 darstellt. 19.4.3 Fazit Der Beschuldigte ist (zusätzlich zur Freiheits- und Geldstrafe) somit zu einer Busse von CHF 450.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 22. November 2017 und als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 22. Juni 2020 zu verurteilen.