Diese Busse ist anschliessend aufgrund der Bussen für die Schuldsprüche wegen Nichtbeachtens eines Lichtsignals (CHF 250.00), wegen Einstellens einer falschen Ankunftszeit auf der Parkscheibe (CHF 40.00) sowie wegen Überschreitens der zulässigen Parkzeit (100.00) im Umfang von je 2/3 der im einzelnen festgesetzten Bussen zu erhöhen. In einem weiteren Schritt ist die rechtskräftige Busse aus dem Urteil vom 22. November 2017 (CHF 200.00) praxisgemäss mit Faktor 2/3 zu asperieren. Dies ergibt die hypothetische Gesamtstrafe.