81 Zurzach). In diese Zeit fallen alle vier vorliegend zu beurteilenden Delikte, die mit Busse bedroht sind. Die dritte Phase betrifft schliesslich die Zeitspanne vom 22. Mai 2020 (Urteil Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach) bis am ________ 2021 (vorliegendes Urteil). Insoweit ist die mit Urteil vom 22. Mai 2020 ausgefällte Busse von CHF 140.00 zu berücksichtigen. Bei der Gesamt- und Zusatzstrafenbildung ist in Anwendung von Art.