In Bezug auf diese Phase ist die mit Urteil vom 22. November 2017 ausgefällte Busse von CHF 200 zu berücksichtigen, die in diesen Zeitraum entfallenden – und vorliegend zu beurteilenden – Konsumwiderhandlungen fallen wie hiervor ausgeführt nicht massgebend ins Gewicht. Die zweite Phase betrifft die Zeitspanne vom 22. November 2017 (Urteil Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland) bis am 22. Mai 2020 (Urteil Staatsanwaltschaft Brugg-