Diese Strafe ist mit Verweis auf die Ausführungen unter Erwägung 19.2.13 unbedingt zu vollziehen. 19.4 Strafzumessung betreffend die mit Busse bedrohten Delikte 19.4.1 Bussenfestsetzung im Einzelnen Aufgrund der bereits in Rechtskraft erwachsenen Schuldsprüche wegen einfacher Verkehrsregelverletzung, mehrfach begangen (durch Nichtbeachten eines Lichtsignals, durch Einstellen einer falschen Ankunftszeit auf der Parkscheibe sowie durch Überschreiten der zulässigen Parkzeit um vier bis zehn Stunden) und wegen Konsumwiderhandlungen gegen das BetmG ist schliesslich eine Busse auszufällen.