Der Beschuldigte erhält monatlich eine Überbrückungsrente von CHF 384.00 und Ergänzungsleistungen von CHF 1’595.00 (pag. 799). Sein monatliches Nettoeinkommen beträgt somit (aufgerundet) CHF 1'980.00. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist der Tagessatz für Verurteilte, die nahe oder unter dem Existenzminimum leben, in dem Masse herabzusetzen, dass einerseits die Ernsthaftigkeit der Sanktion durch den Eingriff in die gewohnte Lebensführung erkennbar ist und andererseits der Eingriff nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen als zumutbar erscheint.